Hierzulande braucht sich keiner darüber sorgen, dass der Herd nicht mehr geht, das Licht aus bleibt oder die Lebensmittel im Kühlschrank verderben, weil die Gerät nicht mehr mit Energie versorgt werden. Denn dagegen sind in Deutschland alle Bürger aufgrund des „Gesetzes zur Versorgungspflicht“ geschützt.
Dies bedeutet wiederum, dass alle Haushalte jederzeit mit Strom von den lokalen Stromgesellschaften versorgt werden müssen, damit zu jedem Zeitpunkt die Grundversorgung mit Strom besteht.
Sicherheit beim Wechsel des Stromanbieters
Selbstverständlich trifft das auch dann zu, wenn Sie als Kunde Ihren Stromanbieter wechseln. Die Energiegesellschaften müssen außerdem zusätzliche Reserven in ihrer Stromplanung berücksichtigen, dass es nicht zu unerwarteten Engpässen kommt. Somit müssen Sie keinen Stromausfall oder eingeschränkten Stromzugriff befürchten, wenn Sie ihren Stromlieferanten wechseln.
Sicherheit auch im Falle einer eventuellen Insolvenz
Dies trifft auch dann zu, wenn der Stromanbieter zum Beispiel Insolvenz angemeldet hat und seine Stromversorgung nicht aufrechterhalten kann. Hier springt unverzüglich der regionale Hauptversorger ein und beliefert die betroffenen Haushalte übergangslos mit Strom. In dem Fall hat der Kunde maximal 12 Wochen lang Zeit, um sich einen neuen Stromanbieter zu suchen. Aus diesem Grund besteht also auch bei einem Wechsel des Anbieters kein Risiko, dass man plötzlich ohne Strom da steht.
Hintergrund: Die Liberalisierung des Strommarktes
Die vergangenen Jahre waren in Europa durch eine voranschreitende Liberalisierung ehemals staatlicher Monopole in der Volkswirtschaft geprägt. Eines der bedeutendsten Ereignisse war darunter die Liberalisierung des Strommarktes. Antreibende Kraft dieser politischen Entwicklung war die Europäische Union, die mit entsprechenden Richtlinien die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtete. Die Erste datiert aus dem Jahr 1996, zwei Jahre später setzte sie Deutschland in nationales Recht um. Das Monopol der wenigen staatlichen Unternehmen war damit gebrochen. Dies betrifft die Bereiche Erzeugung, Handel sowie den Vertrieb. Das Leitungsnetz unterliegt dagegen immer noch der Kontrolle weniger Anbieter. Um anderen Marktteilnehmern eine faire Wettbewerbschance zu geben, hat der Gesetzgeber den Zugang zu diesem Netz klar geregelt. Für andere Unternehmen wird dafür ein festgelegtes Netznutzungsentgelt fällig. Es beträgt in etwa ein Viertel des Strompreises.
Die Vorteile für die Verbraucher liegen auf der Hand. Durch die Liberalisierung des Strommarktes können sie ihren Anbieter frei wählen. Dieser Wettbewerb führt dazu, dass Kunden beispielsweise bei einem preislich besseren Angebot zu einem anderen Lieferanten wechseln können. Empfehlenswert für einen Preisvergleich ist unser kostenloser Stromrechner, mit dem in kurzer Zeit ein billigerer Tarif gefunden werden kann.
Ökostrom auf dem Vormarsch
Für einige Verbraucher ist aber nicht nur der Preis entscheidend, angesichts der Energiewende nutzt eine wachsende Anzahl an Kunden bewusst Ökostromtarife. Die Liberalisierung des Strommarktes hat die Existenz kleiner Anbieter, bei denen nur Ökostromtarife abgeschlossen werden können, ebenfalls möglich gemacht. Der gelieferte Strom ist jeweils aus dem gesamten Stromnetz: Er kommt also nicht direkt vom gewählten Unternehmen. Das wäre technisch nicht möglich. Der jeweils verbrauchte Strom wird aber abgerechnet und der Lieferant sorgt in gleicher Höhe für die Einspeisung in das Netz bzw. für den Aufkauf von Strom an der Strombörse.