Abschaltvertrag

Beim Abschaltvertrag handelt es sich um einen Sondervertrag zwischen Kunden und Stromdienstleister. Bei einem solchen Vertrag ist der Stromlieferant berechtigt, bei einem Engpass die eigene Stromlieferung zu unterbrechen und diese über einen anderen Versorger herzustellen. Da es sich bei Abschaltverträgen um Sonderverträge handelt, unterliegen sie keiner Preiskontrolle. Aus diesem Grunde bieten Abschaltverträge für Verbraucher oftmals besonders günstige Konditionen. Die Laufzeit ist dabei abhängig vom jeweiligen Anbieter und kann bis zu 24 Monate betragen.

Für die Zeit, in der kein Strom über den ursprünglichen Versorger bezogen wird, kann sich der Verbraucher beispielsweise über eigene Solaranlagen oder auch über einen anderen Stromanbieter versorgen lassen. Zudem kann im Abschaltvertrag auch eine regelmäßige Leistungsunterbrechung vereinbart werden. So kann zum Beispiel geregelt sein, dass bei bestimmten Temperaturen im Winter die Versorgung automatisch eingestellt wird und diese dann über einen anderen Anbieter erfolgt. Dabei wird im Abschaltvertrag auch direkt festgelegt, wann die Stromlieferung wieder durch den eigentlichen Stromanbieter aufgenommen wird.